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Deutschen Reich

10 strenge Regeln, die man im Dritten Reich befolgen musste

Das Dritte Reich war die dunkelste Zeit in Deutschlands Geschichte. Jeder, der nicht dem Idealbild der Nationalsozialisten entsprach, wurde verfolgt. Allerdings musste sogar der Teil der Bevölkerung, der nicht verfolgt und diskriminiert wurde, strengen Regeln folgen. In diesem Beitrag möchten wir euch daher 10 überraschende Regeln aus dem Dritten Reich vorstellen, die auch für den breiten Teil der Bevölkerung galten. Also bleibt dran, hier bei Wissenswert!

Nr. 10 – Vom Staat bestimmte Familienplanung

Los gehts mit der Nummer 10 und einer sehr strengen Regel, die für Frauen im Nationalsozialismus galt. Während nämlich heute Familienplanung, Verhütung und Schwangerschaftsabbrüche absolute Privatsache sind, über die jede Frau selbst entscheiden darf, sah es früher ganz anders aus: Die Nationalsozialisten wollten, dass deutsche Frauen, die nach ihren Ansichten „guten Blutes“ waren, möglichst viele Kinder bekamen, um das deutsche Volk zu vergrößern. Daher führten sie direkt nach der Machtergreifung im Jahr 1933 für Schwangerschaftsabbrüche, die vorher mit Geldstrafen oder Gefängnisstrafen unter drei Monaten belegt waren, langjährige Gefängnisstrafen ein. Schon zwei Jahre später mussten sogar Fehl- und Frühgeburten dem Staat gemeldet werden, und gleichzeitig wurde der Zugang zu Verhütungsmitteln wie Kondomen stark erschwert. Ab 1943 wurden Abbtreibungen dann mit 15 Jahren Gefängnis oder sogar dem Tod bestraft, weil diese nach Ansicht der Nationalsozialisten „die Lebenskraft des deutschen Volkes beeinträchtigten“.

Nr. 9 – Die Filmzensur

Weiter geht’s mit der Nummer 9 unserer Regeln im Dritten Reich und der Filmzensur. Den Nationalsozialisten war es nämlich sehr wichtig, dass die Bürger in den Kinos nur Filme zu sehen bekamen, die die Regierung für geeignet hielt. Schon bevor ein Film überhaupt gedreht wurde, mussten die Filmemacher ihr Drehbuch beim Staat einreichen, wo es vom sogenannten „Reichsfilmdramaturg“ geprüft wurde. Nur wenn dieser den Entwurf absegnete, durfte der Film überhaupt gedreht werden. Schon kleinste Dinge konnten hierbei zum Verbot führen. So duldeten die Nationalsozialisten beispielsweise keinerlei Filme, die ihrer Meinung nach das Volk auf falsche Ideen bringen konnten. Ein Film, in dem Wohnungsnot thematisiert wurde, wurde beispielsweise verboten, damit die Zuschauer nicht auf die Idee kamen, dass es dieses Problem auch in ihrem Staat gab. Auch der heftig umstrittene Film Jud Süß, in dem das Schicksal eines jüdischen Finanzverwalters gezeigt wird, wurde so geändert, dass der jüdische Protagonist am Ende des Films nicht als Held, sondern als großer Verlierer dargestellt wird. Insgesamt ließen die Nationalsozialisten über 1.000 Filme drehen, die genau ihren eigenen Wertevorstellungen entsprachen.

Nr. 8 – Darlehen unter besonderen Bedingungen

Auf der Nummer 8 befindet sich das sogenannte Ehestandsdarlehen, eine Maßnahme, die für frisch verheiratete Paare galt. Der Staat lieh diesen nämlich zinsfrei Geld, damit sie sich ihre Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen einrichten konnten. Gekauft werden durften übrigens nur Gegenstände aus deutscher Produktion. Um dieses Geld zu erhalten, mussten die Frauen, die vorher gearbeitet hatten, allerdings sofort nach der Eheschließung ihren Beruf aufgeben und Hausfrauen werden. Sie durften dann so lange keiner Tätigkeit außerhalb ihres Haushalts nachgehen, bis das Darlehen komplett abbezahlt war. Weil es den Nationalsozialisten bekanntlich sehr wichtig war, dass deutsche Frauen viel Nachwuchs bekamen, war es auch möglich, das Darlehen „abzukindern“, wie es damals genannt wurde. Dies bedeutete, dass der Staat für jedes geborene Kind des Ehepaars 25 Prozent der Darlehenssumme erließ. Kinderlose Ledige mussten im Gegenzug eine Sonderabgabe zahlen, um diese Darlehen zu finanzieren.

Nr. 7 – Rauchen unter strengen Bedingungen

Kommen wir nun zur Nummer 7 unserer Regeln im Dritten Reich und einer Sache, bei der sich das nationalsozialistische Regime sehr uneinig war und deshalb häufig die Regeln änderte. Und zwar geht es um das Rauchen. Tatsächlich führten die Nationalsozialisten nämlich umfangreiche Rauchverbote ein, um vor allem die Jugend und schwangere Frauen zu schützen – was natürlich ungewöhnlich modern klingt, wenn man bedenkt, wie wenig Nichtraucherschutz es in Deutschland noch bis vor wenigen Jahrzehnten gab. Auf persönliche Anordnung von Adolf Hitler durfte in NSDAP-Büros nicht geraucht werden, die Werbung für Zigaretten wurde eingeschränkt und in Restaurants hingen Schilder mit dem Hinweis „Die deutsche Frau raucht nicht“.

Tabak galt als „Volksfeind“, der die Bürger vergiftete. Andererseits verdiente der Staat gut an den Tabaksteuern, und mit Beginn des Krieges wurden alle Regeln über den Haufen geworfen. Die nervlich belasteten Bürger rauchten zu dieser Zeit durchschnittlich 15 Zigaretten täglich, und der Propagandaminister Joseph Goebbels entschied, dass die Versorgung mit Tabak daher „kriegswichtig“ sei. Ohne Regeln ging es aber natürlich auch nicht. So wurde die sogenannte „Reichsraucherkontrollkarte“ eingeführt, mit der sich die Bürger je nach ihrem Alter, ihrem Geschlecht und ihrer Position unterschiedlich viele Zigaretten kaufen durften.

Nr. 6 – Kontrollierte Presse

Weiter geht es mit der Nummer 6 und den sogenannten „Anweisungen der Pressekonferenz der Reichsregierung des Dritten Reichs“, denen sich alle Zeitungen im Dritten Reich zu fügen hatten. Dass die Nationalsozialisten bestimmten, dass in allen Zeitungen nur positiv über die Regierung und all ihre Handlungen berichtet werden durfte, dürfte bekannt sein. Weit weniger bekannt ist aber, wie weit diese Eingriffe in die Berichterstattung gingen. Es wurde nämlich nicht nur festgelegt, was die Journalisten berichten durften und was ihnen verboten war, sondern sogar die Sprache, und selbst einzelne Formulierungen und Begriffe waren bis ins Kleinste reglementiert. Jeden Tag wurde in Berlin von der Regierung eine Pressekonferenz veranstaltet, in der genau bestimmt wurde, worüber geschrieben werden musste und wie die Artikel auszusehen hatten. So durften nur Begriffe aus von NS-Funktionären verfassten Wörterbüchern in den Zeitungsartikeln verwendet werden. Wenn die Journalisten andere Begriffe benutzten, wurden sie bestraft, und die Herausgabe der betreffenden Zeitung wurde wegen Landesverrats für einen Tag, eine Woche oder auch länger komplett verboten.

Nr. 5 – Stark reglementierte Musik

Auf der Nummer 5 unserer Regeln im Dritten Reich befinden sich die Regeln für Musik. Denn schon ab 1933 fingen die Nationalsozialisten auch hier an, immer heftigere Verbote zu erlassen. Als Erstes wurden noch in diesem Jahr moderne Tänze und Schlager in Jugendherbergen verboten, weil man in diesen eine Gefahr für die Jugend sah. Zwei Jahre später wurde dann die Ausstrahlung von Jazz im Radio verboten, weil diese Musikrichtung meist von Menschen dunkler Hautfarbe gespielt wurde. Ab 1937 durfte dann gar keine ausländische Musik mehr veröffentlicht werden, die nicht vorher von der Regierung geprüft wurde. Wiederum ein Jahr später trat dann in vielen Regionen Deutschlands ein Verbot in Kraft, dass es untersagte, Swing zu tanzen. 1939 ging es dann auch deutschen Liedern an den Kragen. Ab diesem Zeitpunkt war nämlich die sogenannte „Verschandelung der deutschen Sprache in Schlagertexten“ verboten. Die Regierung bestimmte nun auch noch, was genau gesungen werden durfte. Später kam es dann immer wieder zu kompletten Tanzverboten und niemand durfte mehr tanzen, selbst wenn die Musik politisch korrekt war.



Nr. 4 – Keine Studentenverbindungen mehr

Auf der Nummer 4 befindet sich das Verbot von Studentenverbindungen. Denn auch wenn diese heute häufig eher als konservativ bis rechts gelten, waren sie den Nationalsozialisten damals ein Dorn im Auge. Studentenverbindungen sind nämlich grundsätzlich demokratisch organisiert. Alle Entscheidungen werden hier per Abstimmung getroffen, und dies passte der Regierung im Dritten Reich natürlich überhaupt nicht. Daher lösten sie die Verbindungen entweder ganz auf oder wandelten diese in sogenannte Kameradschaften um, die nach dem Führerprinzip funktionierten. Dies heißt, dass den Studenten ein Führer zugeteilt wurde, der anschließend alleine über alles bestimmte.

Nr. 3 – Die Hitlerjugend

Kommen wir nun zur Nummer 3 unserer Regeln im Dritten Reich und der Hitlerjugend, die die Nachwuchsorganisation der NSDAP war. Diese Organisation gab es bereits ab 1926, also schon Jahre vor der Machtergreifung, und zunächst war die Teilnahme hier freiwillig. Ab 1939 war es jedoch für alle männlichen Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren Pflicht einzutreten und im Rahmen der sogenannten „Jugenddienstpflicht“ an zwei Tagen in der Woche verschiedene Dienste zu verrichten. Ziel war es, die Jugendlichen abzuhärten und auf den späteren Einsatz im Krieg vorzubereiten. Selbst die Kleinen mussten hier eisern jeden Befehl befolgen, den sie von ihrem Führer dort bekamen. Wer nicht mitmachen wollte, wurde gezwungen, und selbst die Eltern hatten Strafen zu erwarten, wenn ihre Kinder nicht zu den Treffen und Veranstaltungen kamen.

Nr. 2 – Das Landfrauenjahr

Auf der Nummer 2 unserer Regeln im Dritten Reich befindet sich das sogenannte „Landfrauenjahr“, das ab 1938 alle Mädchen verpflichtend absolvieren mussten. Diese durften nämlich nicht bei den Jungs bei der Hitlerjugend mitmachen, sondern wurden im BDM, dem Bund Deutscher Mädel, geschult. Auch hier stand absoluter Gehorsam und viel Propaganda auf dem Stundenplan. Während die Jungs in der Hitlerjugend allerdings körperlich mit viel Sport gedrillt wurden, sollten die Mädchen zu guten, ordentlichen Hausfrauen werden. Und so mussten sie jeweils ein ganzes Jahr fern von ihrer Familie auf Bauernhöfen wohnen und dort alle Tätigkeiten erlernen, die sie später als Ehefrau auszuführen hatten. Trotz dieser strengen Organisation für alle Jungs und Mädchen haben die Jugendlichen allerdings auch damals schon Wege gefunden, in dieser Zeit wenigstens etwas Spaß zu haben: Weil die Vorbereitungslager der männlichen und weiblichen Jugendlichen nicht weit voneinander entfernt waren, kehrten allein in einem Jahr 900 Mädchen vom BDM schwanger nach Hause zurück.

Nr. 1 – Das Reichsnaturschutzgesetz

Kommen wir nun zur Nummer 1 unserer Regeln im Dritten Reich und dem „Reichsnaturschutzgesetz“. Ab 1935 wurde nämlich erstmals in Deutschland überhaupt der Naturschutz gesetzlich geregelt. So wurden beispielsweise Naturschutzgebiete festgelegt, die nicht zerstört oder vermüllt werden durften. Auch der Artenschutz für Pflanzen und Tiere wurde hier gesetzlich festgelegt, und somit gab es erstmals Regeln zum Naturschutz, an die sich alle Menschen in Deutschland halten mussten.

Das waren auch schon die 10 strengen Regeln, die man im Dritten Reich befolgen musste. Schreibt uns doch mal unten in die Kommentare, welche dieser Regeln für euch am überraschendsten waren. Gebt uns auch gerne eine Bewertung und schaut für weitere spannende Inhalte unbedingt auf unserer Startseite vorbei! Bis zum nächsten Mal, hier bei Wissenswert.

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